Kaufrecht

Auch im Bereich des Kaufrechts finden sich die verschiedensten Problemfelder.
Seit dem 01.Januar 2002 gilt ein in wesentlichen Teilen neues Kaufrecht, die über 100
Jahre alten Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) wurden teilweise grundlegend
geändert.


Wird die bestellte Ware nicht bzw. nicht rechtzeitig geliefert, funktioniert der neu
erworbene Fernseher nicht, klemmt der Reißverschluss der aus dem Katalog bestellten
teuren Jacke, muss der Käufer dies keinesfalls hinnehmen.
Jeder Vertragsschluss zieht für beide Parteien Rechte und Pflichten nach sich.
Dies gewährleistet dem Kunden seinen Anspruch, die bestellte Ware, Dienstleistung oder
Auftragsarbeit pünktlich und frei von Mängeln zu erhalten.
Insofern der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht entspricht, gibt es vielfältige
rechtliche Gestaltungsmöglichkeiten.
So können etwa die folgenden Problemfelder anwaltliche Hilfe erfordern:
• Neu-/Gebrauchtwagenkaufverträge (Online,Inserat oder einen Gebrauchtwagenmarkt)
• eBay-Kaufverträge
• Hauskauf und Grundstückskauf
• Handelskauf
• Leasing- und Finanzierungsverträge

Zu diesem Rechtsgebiet werden Sie von Herrn Henrik Gatzke beraten.

Herr Rechtsanwalt Henrik Gatzke ist zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht.

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