Erbrecht

Erben ist schön, aber nicht einfach!
• Was haben Sie als Erbe zu beachten?
• Lohnt es sich, das Erbe anzutreten?
• Erben bedeutet nicht nur Vermögenszuwachs, nein, als Erbe haftet man auch!
• Was können Sie tun, um die Haftung auszuschließen oder zumindest einzugrenzen?
• Wie regeln Sie rechtzeitig und verbindlich, was mit Ihrem Vermögen im Falle Ihres
Todes geschieht?

Die Regelung des Nachlasses sollte frühzeitig und mit großer Sorgfalt getroffen werden.
Egal, ob es sich bei dem zu vererbenden Vermögen um Unternehmen, Gewerbebetriebe,
Immobilien, Antiquitäten, Schmuck oder Bargeld handelt, es sollte rechtzeitig geklärt
werden, wer was erben soll; dies gilt insbesondere, wenn der Wunsch besteht, gewisse
Teile des Vermögens einer einzelnen Person zukommen zu lassen oder gar der Erhalt einer
Firma garantiert werden soll; hier sollten Sie auf unsere anwaltliche Beratung
zurückgreifen.
Lediglich 5 % aller Bundesbürger im testierfähigen Alter haben überhaupt ein Testament
gemacht, d. h., die Mehrheit überlässt alles der gesetzlichen Erbfolge, die zwangsläufig
starr auf den Normalfall ausgerichtet ist und folglich den heutigen aktuellen
wirtschaftlichen Ansprüchen in den konkreten Falllagen nicht gerecht werden kann.
Aber auch eigenhändig verfasste Testamente werfen oftmals, da nicht deutlich genug
abgefasst und formuliert, mehr Fragen auf, als sie beantworten!
Nur durch eine eingehende individuelle juristische Beratung kann ein Testament so
gestaltet werden, dass damit die Weichen für eine Vermögensnachfolge gestellt werden,
die den Wünschen und Vorstellungen derjenigen entspricht, die ihr wohlverdientes
Vermögen für den Todesfall verteilen wollen.
Zur Erhaltung des Familienfriedens ist eine eindeutige Nachlassregelung sinnvoll, nur
dadurch können Streitigkeiten innerhalb der Familie und Gerichtsverfahren um Fragen der
Auslegung letztwilliger Verfügungen vermieden werden.
Wir sind mit unserer Erfahrung auf dem Gebiet der Rechtsberatung in Erbsachen in der
Lage, mit unserem Mandanten gemeinsam eine kreativ, speziell auf seine persönlichen
Belange zugeschnittene Nachlassregelung zu finden.
Bei bereits vorhandenen Testamenten oder Erbverträgen sind oftmals kleine Korrekturen
und Anpassungen ausreichend, dies alles kann in einem gemeinsamen Gespräch ermittelt
und aufbereitet werden.

Beratungsbedarf besteht häufig im Zusammenhang mit
•allgemeinen Fragen zur Erbschaft
• dem Verhalten nach Eintritt des Erbfalls der Erbengemeinschaft
• der Wirksamkeit von Testamenten
• der Wirksamkeit eines Vermächtnisses
• Pflichtteilsansprüchen
• Wie erstellen Sie selbst ein wirksames Testament?
• Was ist ein Erbvertrag?
• Wie ändern Sie ein bestehendes Testament oder einen abgeschlossenen Erbvertrag?
• Aufgaben und Bedeutung eines Testamentsvollstreckers

Der Weg zu einem Rechtsanwalt lohnt sich immer, auch wenn er Geld kostet. Wir sind als
Anwälte berufen, Ihren Willen optimal umzusetzen und sowohl in formeller, wie auch
inhaltlicher Hinsicht alles zu tun, um Ihren Nachlass nach Ihren Vorstellungen wirksam zu
regeln.
In der anwaltlichen Beratung werden auch folgende Probleme und Möglichkeiten
angesprochen:
• Was bewirkt eine Schenkung unter Lebenden?
• Was ist beim Vererben von Lebensversicherungen und Bausparverträgen zu beachten?
• Was ist ein Vertrag zu Gunsten Dritter im Todesfall?
• Was sollte beim Vererben von Immobilien beachtet werden?

Es ist unser vornehmliches Ziel, in Absprache mit Ihnen zur Sicherung der Zuwendungen
innerhalb Ihrer Familie beizutragen, um damit unnötige außergerichtliche und/oder
gerichtliche Streitigkeiten im Vorfeld zu verhindern und damit letztlich auch Kosten für Sie
und/oder Ihre Angehörigen zu vermeiden. Rufen Sie uns bei Beratungsbedarf einfach an
oder nehmen per E-Mail oder auch auf herkömmliche Weise Kontakt mit uns auf, wir
stehen zu Ihrer Verfügung.

Zu diesem Rechtsgebiet werden Sie von Herrn Rechtsanwalt Joachim Gatzke vertreten!

Herr Rechtsanwalt Joachim gatzke hat sich durch gezielte Fortbildung auf dieses Rechtsgebiet spezialisiert.

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