Alle Jahre wieder zur Hauptreisezeit tauchen seitens enttäuschter Urlauber und
Heimkehrer viele Fragen auf, die oft nur von einem Rechtsanwalt beantwortet werden
können. Zündstoff gibt es immer wieder, „wenn einer eine Reise tut“:
Reisemängel, Flugverspätung, Gepäckverlust, Krankheit des Reisenden, in letzter Zeit
leider auch allzu oft Naturkatastrophen, Terroranschläge am Urlaubsort sowie sonstige
politische Entwicklungen sind häufige Ursachen für Konflikte, ebenso wie kurzfristige
Preiserhöhungen, Abweichungen vom Katalog oder gar die Insolvenz des
Reiseveranstalters. Urlauber stehen hier regelmäßig vor der Frage, wie sie zu ihrem Recht
kommen.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine praxisorientierte Beratung zu sämtlichen Problemen mit
Pauschalreisen und Individualreisen und sonstigen Problemfeldern in puncto Reiserecht.
RA Henrik Gatzke ist Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht e.V. (DGfR)


Folgende Problembereiche aus dem Gebiet Reiserecht seien exemplarisch genannt:

• Minderungs-/Schadensersatzansprüche bei Reisemängeln (z. B. in Folge
mangelhafter Unterkunft, nicht nutzbaren Swimmingpools, fehlender Strandnähe,
Baustellenlärms, fehlender Klimaanlage, Vorhandensein von Dreck und Ungeziefer,
schlechter Verpflegung etc.)
• Probleme beim Flug (Flugverspätung, Flugzeitänderung,
Wechsel der Fluggesellschaft)
• Haftung für Gepäckverlust/-beschädigung
• Rücktritt von der Hotel-/Ferienhausbuchung
• Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung
und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (Verordnung EG Nr. 261/2004)